Familienministerin Schröder äußerte sich diese Woche, dass der Kinderfreibetrag für Gutverdienerinnen und Gutverdiener aus verfassungsrechtlichen Gründen unantastbar sei. Damit offenbart sie ihre Unkenntnis über den Familienleistungs-ausgleich. Sie weiß offensichtlich nicht, dass zwei Steuerfreibeträge existieren, einer für das sächliche Existenzminimum und einer für den Betreuungs-, Erziehungs oder Ausbildungsaufwand (BEA).
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedingungen und Möglichkeiten (Chancen und Risiken) für den Bau und den Betrieb einer kommunalen Groß-Photovoltaikanlage auf der Kreismülldeponie in Nauroth zu erheben, aufzubereiten, zu bewerten und den Kreisgremien vorzulegen.“ So heißt es in einem Antrag der SPD-Fraktion im Altenkirchener Kreistag und weiter: „Dabei könnten erste Erfahrungen des Kreises Südliche Weinstraße, der für ein solches Projekt den Startschuss gegeben hat, einfließen.“
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