Verbraucherschutz: Tierhaltung – Was denn nun, Frau Aigner?

Veröffentlicht am 27.01.2012 in Energie und Umwelt

Die Bundesregierung führt in Sachen Baurecht für Anlagen der Intensivtierhaltung einen wahren Eiertanz auf: Während die Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner auf der "Grünen Woche" medienwirksam Lippenbekenntnisse zur artgerechten Haltung abgibt, stellt ihr Haus intern die Ampel für einen Gesetzentwurf auf Rot, der die Auswüchse der Intensivtierhaltung in Deutschland verhindern soll.

Ein vom Bundesbauministerium kurz vor Weihnachten 2011 vorgelegter Referentenentwurf für eine Novelle des Baugesetzbuches wurde auf Druck des Landwirtschaftsministeriums, getrieben von der Agrarlobby, kaum einen Tag später wieder einkassiert.
Bis heute wurde kein neuer Entwurf verschickt. Dabei bietet das Baurecht durch Aufhebung der bisherigen Privilegierungsregelung für Anlagen der Intensivtierhaltung eine wirksame Möglichkeit zur Stärkung einer artgerechten und ökologischen Nahrungsmittelproduktion.
Ein entsprechender Vorschlag zur Änderung von Paragraf 35 des Baugesetzbuchs war im Referentenentwurf noch enthalten. Er hätte den Kommunen durch Anknüpfung an das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ein Instrument gegen die Errichtung großer gewerblicher Anlagen der Intensivtierhaltung an die Hand gegeben. Aber offenbar scheute die Bundesregierung so kurz vor der "Grünen Woche" den Konflikt mit der industriellen Landwirtschaft. Statt wirksamer Maßnahmen wie die notwendige Beschränkung der baurechtlichen Privilegier-ung hat die Landwirtschaftsministerin jetzt eine unkonkrete "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" angekündigt. Unsere Bundestagsfraktion hatte schon im September 2011 in ihrem Antrag "Klare Regelungen für Intensivtierhaltung" ein baurechtliches Vorgehen gegen die Intensivtierhaltung verlangt.
Wir fordern daher eine Regelung im Rahmen einer Novelle des Baugesetzbuches vorzunehmen. Die Union muss sich intern endlich einig werden. Die streitenden Ressorts müssen die Kuh vom Eis holen.

 

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