Kultur & Medien: Urteil zum Filmförderungsgesetz schafft Klarheit

Veröffentlicht am 31.01.2014 in Bundespolitik

Die SPD-Fraktion begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Filmförderungsgesetz. Das ist ein Erfolg für den deutschen Film und ein wichtiges Signal vor Beginn der Berlinale.
„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Filmförderungsgesetz (FFG) ist ein bedeutsamer Schritt zur Sicherung der Vielfalt, Unabhängigkeit und Kreativität der deutschen Filmwirtschaft. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Verfassungsmäßigkeit des FFG und die Rechtmäßigkeit der
Filmabgabe gegenüber einer Verfassungsbeschwerde von Großkinobetreibern.

Der Bund hat das Recht, mit dieser Pflicht zur Filmabgabe neben dem wirtschaftlichen Aspekt auch kulturelle Ziele zu fördern.

Beim FFG handelt es sich um ein anerkanntes Förderinstrument, das weltweit kopiert wird. Die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt (FFA) wird durch die Abgaben aus der Verwertung von Filmen finanziert. Es handelt sich hierbei also um ein solidarisches, regional unabhängiges Fördersystem von der Filmwirtschaft für die Filmwirtschaft.

Einerseits ist es unabdingbar, dass das FFG als eine tragende Säule des deutschen Filmfördersystems erhalten bleibt. Gleichwohl ist es wichtig, sowohl das FFG, als auch andere Instrumente der Filmförderung in Deutschland an der rasanten Entwicklung und den veränderten Rahmenbedingungen in der Filmwirtschaft Rechnung zu tragen. Das Abgabesystem des FFG muss neue Verwertungswege und -formen berücksichtigen und dadurch zukunftsfest ausgestaltet werden, so wie es SPD und CDU/CSU im Koalitionsvertrag
formuliert haben.

Dazu gehört auch die Digitalisierung des Kinos sowie die Inklusion von behinderten Menschen, damit
das Kino auch in der Fläche seine Funktion als sozialer Ort erfüllen kann.“

 

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