Innen: Was mit Snowden endgültig klar wurde

Veröffentlicht am 31.01.2014 in Inneres

Datenschutz ist nicht nur eine Frage des Schutzes der Persönlichkeitsrechte, sondern auch eine Frage der nationalen Sicherheit. Insofern wäre eine starke europäische Datenschutz-Grundverordnung ein erster Schritt dieser doppelten Aufgabenpflicht nachzukommen.

Im digitalen Zeitalter verfügen vor allem international agierende private Wirtschaftsunternehmen wie Google oder Facebook über eine enorme Menge an privaten Daten. Auch Nachrichtendienste streben offenbar an, diese Daten für ihre Zwecke zu erlangen, zu nutzen und auszuwerten - wie auch die neuesten Vorwürfe von NSA-Spionage in von Apps gesammelten Daten zeigen. Damit wird Datenschutz nicht nur eine Frage des Schutzes von Persönlichkeitsrechten, sondern auch eine Frage der nationalen Souveränität und der inneren Sicherheit.


Der heutige 8. Europäische Datenschutztag steht daher ganz im Zeichen der europäischen Datenschutzreform. Auch wenn die Datenschutz-Grundverordnung nicht unmittelbar die Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen reguliert, regelt sie die Frage, wie private Unternehmen mit ihren riesigen Datenbeständen umzugehen haben.

Insofern wäre eine starke europäische Datenschutz-Grundverordnung ein erster Schritt dieser doppelten Aufgabenpflicht nachzukommen und im europäischen Markt die gesetzliche Regulierungshoheit über die Erhebung, Nutzung und Weitergabe von Daten wiederzuerlangen.

Sinnvoll kann dies nur im Rahmen eines einheitlichen europäischen Datenschutzrechts geschehen und nicht mit einem Flickenteppich unterschiedlicher datenschutzrechtlicher Regelungen in den einzelnen
europäischen Mitgliedstaaten.

 

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