Gorleben – Röttgen drückt sich vor der Verantwortung!

Veröffentlicht am 24.02.2012 in Energie und Umwelt

Vor dem jetzigen Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Endlagersuchgesetz unterstützte die hessische Landesregierung den Vorschlag von Bundesumweltminister Norbert Röttgen, eine zusätzliche Bundesbehörde einzurichten. Die Trennung von Endlagerbetrieb und Genehmigung werden von Hessens Landesregierung als "zwingend notwendig" eingestuft.

Soweit, so gut. Denn ein Blick in das Atomgesetz oder ein Anruf bei ihren Kollegen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hätte genügt, um der hessischen Umweltministerin Lucia Puttrich deutlich zu machen, dass Endlager-Betrieb und Endlager-Genehmigung in Deutschland längst getrennt sind.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist für die Endlager Konrad, Morsleben und Asse als Betreiber gesetzlich zuständig. Puttrichs Kollegen in den Ländern sind die gesetzlich festgelegte Genehmigungsbehörde. Warum der spätere Betreiber eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle nicht auch die Standortsuche dafür durchführen soll, wird im aktuellen Regierungsentwurf von Bundesumweltminister Röttgen nicht erklärt.
Der Grund für sein Schweigen ist klar: durch seinen Entwurf soll das BfS entmachtet werden. Fakt ist auch: Durch ein rechtlich unabhängiges Bundesinstitut will sich das Bundesumweltministerium von der fachlichen und politischen Verantwortung für das Standortauswahlverfahren, die Erkundung und den Langzeitsicherheitsnachweis befreien. Röttgens Bundesinstitut soll eine Schlüsselstellung als Vorbereiter und Entscheider erhalten und kann auf Grund seiner unabhängigen Stellung weder vom Bundes-umweltministerium noch vom Deutschen Bundestag kontrolliert werden.
Damit fehlt jegliche demokratische Kontrolle. Nach den vorgesehenen Regelungen besteht die Gefahr, dass das rechtlich unabhängige Bundesinstitut die wesentlichen Sicherheitskriterien beispielsweise für den Standortvergleich und die Führung des Langzeitsicherheitsnachweises praktisch selbst festlegt.
Unsere Bundestagsfraktion besteht darauf, dass alle wesentlichen Sicherheits- und Prüfungsmaßstäbe nach intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich festgelegt werden. Die wesentlichen Sicherheitsziele müssen bereits jetzt formuliert und in ein Endlagerauswahlgesetz aufgenommen werden.

 

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