Verbraucherschutz Amflora –Gentechnische Kartoffel kommt nicht!

Veröffentlicht am 20.12.2013 in Energie und Umwelt

Die Entscheidung der EU-Richter gegen die Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffel „Amflora“ ist ein deutliches Signal an die EU-Kommission und an die Politik: Mögliche Folgen für Gesundheit und Umwelt müssen im Zulassungsverfahren stärker berücksichtigt werden.

„Zwar wird die Amflora in Deutschland seit 2011 nicht mehr angebaut, aber der Richterspruch zeigt auch für die Zukunft: Die Vorbehalte der Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht einfach übergangen werden. Wir haben im Koalitionsvertrag die Bedenken der Mehrheit der Bevölkerung gegenüber der "grünen Gentechnik" aufgenommen.

In den kommenden vier Jahren wird es darum gehen, alle anstehenden Entscheidungen konsequent daran auszurichten und den berechtigten Vorbehalten der Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechend umzusetzen. Dafür werden wir uns einsetzen. Bereits 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass gentechnisch verändertes Material in der Umwelt nicht rückholbar und die langfristigen Folgen nicht geklärt sind.

Das Gericht verwies auf die besondere Sorgfaltspflicht des Gesetzgebers, der nach Artikel 20a des Grundgesetzes den Auftrag habe, „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.“

Dieser Auftrag muss endlich konsequent erfüllt werden.
 

 

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