Topthema II: Frauenquote für Vorstände und Aufsichtsräte - Jetzt!

Veröffentlicht am 19.04.2013 in Geschlechtergerechtigkeit

In den Spitzenpositionen der Wirtschaft gibt es zu wenige weibliche Führungskräfte. So sind nur etwas mehr als zehn Prozent der Aufsichtsräte Frauen. Bisherige Selbstver-pflichtungen der Unternehmen haben nicht zu nennenswerten Veränderungen geführt. Daher sind gesetz-
liche Vorgaben vonnöten. Unser Gesetzentwurf sieht eine geschlechtergerechte Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen vor.

Ab 2013 soll für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote von 30 Prozent gelten. In Vorständen müssen 20 Prozent erreicht werden. Ab 2015 sind 40 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände verpflichtend. Bei mitbestimmten Unternehmen müssen die Quoten auf Aktionärsseite und auf Arbeitnehmerseite eingehalten werden. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze in Aufsichtsrat und Vorstand unbesetzt. Ein unterbesetzter Aufsichtsrat wird nach einem Jahr beschlussunfähig.

Bei Vorständen gehen die Rechte danach auf den Aufsichtsrat über.
Unser gemeinsamer Gesetzentwurf mit Bündnis 90/Die Grünen sieht eine Mindestquote für Aufsichtsräte von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen vor. In einer ersten Stufe sollen bis 2018 mindestens 20 Prozent der Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzt werden. Dies betrifft sowohl Arbeitnehmervertreter als auch Anteilseigner.
Bis 2023 soll der Frauenanteil bei 40 Prozent liegen.

Nur wenn das Unternehmen nachweist, dass nur ungeeignete Personen zur Verfügung stehen, kann von der Quote abgewichen werden. Ansonsten greifen Sanktionen. Mit diesem Gesetzentwurf nehmen wir eine Bundesratsinitiative von Hamburg auf. Er ist ein erster Schritt zu mehr Gleichstellung in der Wirtschaft. Für die volle Verwirklichung bleiben wir bei unserem Gesetzentwurf „Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände gesetzlich festschreiben“.

 

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