Sabine Bätzing-Lichtenthäler wirbt für den Studierendenwettbewerb zur Kampagne „Mach dich nicht nackig“

Veröffentlicht am 04.02.2013 in Pressemitteilung

In Zeiten der digitalen Welt ist es immer schwieriger, seine Grundrechte im Internet zu schützen. Die Grundrechte sollen unsere Privatsphäre schützen und uns vor staatlichen Eingriffen bewahren. „Deshalb ist es wichtig, uns die Bedeutung der im Grundgesetz verankerten Rechte vor Augen zu führen.“, so Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Daher wirbt die Abgeordnete für einen Wettbewerb, ausgeschrieben vom Bundesministerium für Justiz. Der Wettbewerb steht unter dem Motto „Mach dich nicht nackig“, und soll uns für die Bewahrung unserer Grundrechte, in der digitalen Welt, sensibilisieren. Er richtet sich an Studierende, die sich dem Wert ihrer Grundrechte bewusst sind und dies auch zeigen möchten. „Bis zum 15. März können einzelne Studenten, aber auch Gruppen bis zu 5 Personen, Filme, Websites, Web 2.0-Projekte, Präsentationen und Fotostories in digitaler Form einreichen und dabei tolle Preise gewinnen“, so Bätzing-Lichtenthäler. Für den Erstplatzierten gibt es 3.000 €, für den 2. Platz 2.000€ und für den 3. Platz 1.000 € zu gewinnen. Auch die Gewinner der Plätze 4-10 gehen nicht leer aus, und erhalten ein kostenloses Medientraining in Berlin, inklusive Anfahrt und Übernachtung.

„Es ist wichtig, die Bürgerinnen und Bürger auf ihre Grundrechte aufmerksam zu machen“, erklärt Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Besonders diejenigen, die im Umgang mit den neuen Medien noch nicht so vertraut sind, laufen Gefahr zu viel über sich preiszugeben. „Oft ist den Menschen nicht bewusst, dass was sie einmal im Internet veröffentlicht haben, so gut wie nicht mehr zu löschen ist. Es wird immer jemanden geben, der auf diese Daten zugreifen und zu seinen Zwecken verwenden kann“, sagt die Abgeordnete. Daher ist es wichtig, darauf aufmerksam zu machen, dass man die neuen Medien mit einem gewissen Maß an Vorsicht nutzen sollte, und sich ins Bewusstsein zu rufen, dass wir auch im digitalen Zeitalter unanfechtbare Grundrechte haben.

Genauere Informationen zum Studierendenwettbewerb gibt es im Internet unter bmj.de/nichtnackig

 

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