Gesundheit: Korruption – Das gehört ins Strafgesetzbuch!

Veröffentlicht am 24.05.2013 in Gesundheit

Die Anträge der Koalition zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen sind halbherzig, handwerklich schlecht gemacht und sie sind vor allem verfassungswidrig. In der Konsequenz würde in Zukunft in Fällen nachgewiesener Bestechung ein Krankenhausarzt nach dem Strafgesetzbuch verfolgt und bestraft werden, ein freiberuflicher Vertragsarzt nach dem Sozialgesetzbuch und ein Privatarzt würde gar nicht strafrechtlich belangt.

Diese völlig unverständliche Ungleichbehandlung führt dazu, dass Privatpatienten, wie zum Beispiel Beamte zum Freiwild bei Bestechung und Bestechlichkeit würden. Diese unsinnigen Folgen ihrer Gesetze sind der Koalition bekannt. Die Korruptionsbekämpfung muss im Strafgesetzbuch geregelt werden. Sie darf nicht im Sozialgesetzbuch versteckt werden. Justizministerin Leutheusser-Schnarren-berger hat aber aus Angst vor dem Zorn der freiberuflichen Wähler der FDP eine sinnvolle und notwendige Regelung im Strafgesetzbuch verhindert.

Gesundheitsminister Bahr hofft jetzt offenbar, dass SPD und Grüne mit ihrer Bundesratsmehrheit sein unsinniges Gesetz anhalten. Den Gefallen werden wir ihm gern tun.

 

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