Finanzen Steuerflucht – Die Vorschläge entschlossen umsetzen!

Veröffentlicht am 26.07.2013 in Internationales

Die OECD hat auf dem G20-Finanzministertreffen in Moskau einen Aktionsplan gegen Steuerflucht vorgelegt.

Der Aktionsplan enthält Maßnahmen gegen die von internationalen Unternehmen verfolgte aggressive Steuerplanung, mit der diese die steuerliche Bemessungsgrundlage aushöhlen und Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern. In dem Aktionsplan werden die zentralen Probleme aufgegriffen. Es werden insbesondere internationale Standards vorgeschlagen, durch die eine doppelte Nichtbesteuerung, ein doppelter Betriebsausgabenabzug oder ein langfristiger Steueraufschub durch die Ausnutzung von Regelungskonflikten zwischen den nationalen Steuersystemen vermieden werden können.

Außerdem werden Maßnahmen gegen die Gewinnverlagerung mittels überhöhter Finanzierungsaufwendungen und unangemessener konzerninterner Verrechnungspreise aufgezeigt.

Insgesamt zielen die Vorschläge darauf, dass Gewinne wieder in den Staaten besteuert werden in denen die wirtschaftliche Tätigkeit stattgefunden hat durch die sie erzielt wurden. Es kommt jetzt darauf an, dass die Vorschläge entschlossen umgesetzt werden. Der Aktionsplan sieht dafür einen Zeitraum zwischen zwölf und 24 Monaten vor.

Bei verschiedenen Maßnahmen, etwa der Verrechnungs-preisgestaltung bei Finanztransaktionen, wird von einem noch längeren Zeithorizont ausgegangen.

Die Bundesregierung darf sich bei der Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung nicht allein auf den bevorstehenden Verhandlungsprozess verlassen. Sie muss dringend erforderliche Schritte bereits im Vorgriff auf internationale Vereinbarungen unternehmen.

Dies gilt beispielsweise für eine Beschränkung des steuerlichen Abzugs überhöhter Finanzierungsauf-wendungen. Notwendig wäre etwa eine Ausweitung der Zinsschranke auf Lizenzzahlungen. Außerdem müssen die von der Bundesregierung vorgenommenen Aufweichungen bei der Besteuerung von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen innerhalb internationaler Konzerne wieder rückgängig gemacht werden.

 

 

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