Rheinland-Pfalz will Anhebung der Steuerfreigrenze für Vereine

Veröffentlicht am 04.06.2018 in Allgemein

Wenn eine Initiative der rheinland-pfälzischen Ampel-Koalition im Bundesrat beschlossen wird, können sich die Vereine im Kreis Altenkirchen auf eine steuerliche Entlastung freuen. Darauf machen die Landtagsabgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Heijo Höfer aufmerksam. „Unsere Vereine sind Orte des Engagements und des Zusammenseins. Sie stellen für viele ein Stück Heimat dar und sorgen für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist daher genau richtig, wenn die gemeinnützigen Vereine künftig steuerlich entlastet werden sollen“, erklären die beiden SPD-Politiker.

Hintergrund sei eine jetzt getroffene Entscheidung der von Ministerpräsidentin Malu Dreyer angeführten Ampel-Koalition in Mainz. Gemeinsam mit dem Land Bremen will man im Bundesrat erreichen, dass die steuerliche Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von gemeinnützigen Vereinen angehoben wird. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe zahlen Vereine für Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten keine Körperschaft- und Gewerbesteuern, wenn die Einnahmen nicht über 35.000 Euro im Jahr liegen. Diese Grenze ist seit zehn Jahren nicht verändert worden. Rheinland-Pfalz prescht nun mit Bremen vor und möchte die Grenze auf 45.000 Euro anheben lassen.

„Das Vereinsleben bei uns im Landkreis ist sehr vielfältig, sei es in den Bereichen Sport, Kultur, Brauchtum, Bildung oder im kirchlichen Leben. Im ganzen Land sind rund 1,7 Millionen Männer und Frauen ehrenamtlich tätig. Damit ist fast jeder zweite Rheinland-Pfälzer in einem Verein engagiert, was bundesweit die höchste Quote darstellt. Es ist daher ein wichtiger und richtiger Schritt, wenn die Vereine künftig weniger Steuern zahlen müssen und dieses eingesparte Geld für ihr Vereinsleben verwenden können“, so Bätzing-Lichtenthäler und Höfer.

 

Homepage Sabine Bätzing-Lichtenthäler – Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Betzdorf/Kirchen und Staatsministerin in Rheinland-Pfalz

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